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Erste Ukrainer sind da: Landratsamt koordiniert Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge

„Die Hilfsbereitschaft ist groß“ – Koordininierungsgruppe „Ukraine“ des Landratsamtes informiert

Eichstätt. – Die Koordinierungsgruppe „Ukraine“ am Eichstätter Landratsamt bereitet sich darauf vor, dass sich das „Zugangsgeschehen“, wie es offiziell heißt, von ukrainischen Flüchtlingen auch im Landkreis Eichstätt bald erhöhen wird: „Wir verfolgen ständig die aktuellen Zustandsbeschreibungen und wappnen uns dafür, dass wir sowohl Einzelpersonen als auch ganzen Familien schnell eine Unterkunft bieten und umfassende Hilfestellung anbieten können“, so Landrat Alexander Anetsberger. Provisorische Unterkünfte seien entsprechend vorbereitet und die Koordinatoren dabei, die Struktur zur Koordination von Hilfsangeboten zu optimieren. Die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung sei groß, allerdings will solle sie in geordnete Bahnen gelenkt werden, damit Unterstützungsangebote von Privatpersonen, Firmen und Organisationen zum Wohle der Flüchtlinge schnell miteinander vernetzt werden könnten.

Inzwischen ergingen erste Informationen von der Regierung von Oberbayern zum weiteren Verfahren bei der Aufnahme und Unterbringung von Ukraineflüchtlingen an die Landratsämter. Im Landkreis sind bereits erste Flüchtlinge angekommen, auch gab es bereits erste Unterbringungen außerhalb von privaten Kontakten. Da das Flucht- und Ankunftsgeschehen noch „etwas diffus“ sei, bittet das Landratsamt all diejenigen Flüchtlinge, die bereits privat bei Verwandten oder Freunden untergekommen sind, sich bei den jeweiligen Gemeinden zu melden, damit sie nachregistriert werden können und darüber auch einen schriftlichen Nachweis erhalten.

Zum spontanen Losfahren Richtung polnischer Grenze rät das Landratsamt explizit nicht, denn es gebe  danach gewisse Regularien gerade zum Wohle von geflüchteten Kindern und Minderjährigen einzuhalten. An Familien und Privatpersonen, die sich bereits auf Eigeninitiative auf den Weg aufgemacht haben, um ukrainische Kinder in Sicherheit zu bringen, richtet das Jugendamt die dringende Bitte um eine schnelle Kontaktaufnahme: „Wir sind gerade dabei, Unterstützungsmöglichkeiten für unbegleitete Jugendliche und speziell Kinder zu generieren und benötigen dafür den Überblick, wer da ist und wo er vorübergehend wohnt“, betont Jugendamtsleiter Siegmund Hammel.

Das Jugendamt kümmert sich dann um jeden speziellen Fall und schaut, was der Minderjährige braucht: „Die Kinder benötigen ja nicht nur ein liebevolles Dach über dem Kopf. Durch die Aufnahme entstehen auch eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen, die gemeinsam mit der Familie geklärt werden müssen.“ Das Landratsamt wird nach wie vor engen Kontakt zu den Landkreisgemeinden halten und bittet auch diese um tatkräftige Unterstützung.

Bürger können sich mit allen Anfragen und Unterstützungsangeboten rund um die Ukrainekrise unter der Mailadresse ukraine@lra-ei.bayern.de melden. Familien, die bereits ukrainische Kinder und unbegleitete Minderjährige aufgenommen haben, können sich direkt an das Jugendamt wenden (jugendamt@lra-ei.bayern.de).

Das Landratsamt stellt auf der Landkreishomepage https://www.landkreis-eichstaett.de/aktuelles/presseberichte/ukrainekrise eine Übersicht über relevante Fragestellungen für alle Bürger zur Verfügung.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten des Landratsamtes:

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Ich möchte eine Unterkunft (Haus, Wohnung) zur Unterbringung von Personen aus der Ukraine zur Verfügung stellen. An wen kann ich mich wenden?

Im Moment kann der Landkreis Eichstätt entsprechende Angebote nur registrieren und im Bedarfsfall darauf zurückgreifen. Sofern Sie eine Unterbringungsmöglichkeit registrieren lassen wollen, bitten wir Sie eine entsprechende Mail an das Postfach ukraine@lra-ei.bayern.de zu senden.

  • Erhalten Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, Sozialleistungen?
  • Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die „Ankommenden“?
Ukrainische Staatsangehörige dürfen grundsätzlich für einen 90-tägigen Besuchsaufenthalt visumfrei einreisen. Nach Ablauf dieses Aufenthaltes besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einzuholen. Voraussichtlich wird der Europäische Rat am 3.3. 2022 einen Beschluss fassen, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten können. Wir raten wegen der mit einem Asylantrag verbundenen Rechtsfolgen ausdrücklich, derzeit kein Asylgesuch zu stellen.
  • Können ukrainische Flüchtlinge Coronatests erhalten?
Ukrainische Flüchtlinge können im Rahmen der Bürgertestungen an den bekannten Teststellen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes, Führerscheines, einen kostenlosen Antigenschnelltest erhalten.
  • Können ukrainische Flüchtlinge den ÖPNV nutzen?
Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und in Deutschland einreisen, können kostenlos alle Busse und Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie U-, Straßen- und Stadtbahnen des öffentlichen Personennahverkehres nutzen.
  • Welche Stelle beantwortet mir meine Fragen?
Das Landratsamt Eichstätt hat für Fragen betreffend die Ukraine-Krise ein Funktionspostfach eingerichtet. Wenden Sie sich daher bitte mit sämtlichen Anliegen an ukraine@lra-ei.bayern.de. Wir versuchen, Ihre Fragen sobald als möglich zu beantworten. Diesbezüglich bitten wir Sie, von telefonischen Anfragen abzusehen.

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Quelle
Landratsamt Eichstätt
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