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Corona-Pandemie und Ukraine: „Vierzigstündiges Gebet“ in Schutzengelkirche

Ab Sonntag GebetGottesdiensten und Anbetungen in der Eichstätter Schutzengelkirche

Eichstätt. – Zum traditionellen „Vierzigstündigen Gebet“ vor Beginn der Fastenzeit lädt das Priesterseminar Eichstätt von Sonntag, 27. Februar, bis Dienstag, 1. März, ein. Bei den Gottesdiensten und Anbetungen in der Eichstätter Schutzengelkirche werden unter anderem die Corona-Pandemie und die Situation in der Ukraine bedacht.

Das „Vierzigstündige Gebet“ in der Schutzengelkirche (Foto) greift tagesaktuelle Themen auf. Foto: Anika-Taiber Groh/pde

Besondere Gottesdienste während des „Vierzigstündigen Gebets“ in der Schutzengelkirche sind das Kapitelsamt am Sonntag, 27. Februar, um 9.30 Uhr, und die beiden Eucharistiefeiern am Montag, 28. Februar, und am Dienstag, 1. März, jeweils um 9 Uhr. Das Allerheiligste bleibt ausgesetzt am Sonntag ab 12 Uhr bis zum Beginn der Abendmesse um 19 Uhr, am Montag nach der Eucharistiefeier bis zur Vesper um 18 Uhr sowie am Dienstag nach der Eucharistiefeier bis zur Schlussandacht um 15 Uhr. Die Schlussandacht betet auch Bischof Gregor Maria Hanke mit.

Wurzeln im 16. Jahrhundert und in 40-stündiger Grabesruhe Christi

„Historisch gesehen wurzelt der Brauch des ‚Vierzigstündigen Gebets‘ im Gedenken an die seit frühesten Zeiten auf 40 Stunden berechnete Grabesruhe Christi“, erzählt der Regens des Priesterseminars, Domkapitular Michael Wohner. Gefördert wurde der Brauch durch Nachbildungen der Grabeskapelle in Jerusalem und die Aufbewahrung des Allerheiligsten im „Heiligen Grab“ während der Kartage. Seit dem 16. Jahrhundert sei eine solche Gebetszeit auch als Andacht in Notsituationen zu anderen Zeiten des Jahres abgehalten worden. Erstmals bezeugt ist das für das Jahr 1527 in Mailand. In der Barockzeit schließlich wurde das „Vierzigstündige Gebet“ in vielen Kirchen an den drei Faschingstagen zu einer Sühneandacht. In Eichstätt haben die Jesuiten diese Anbetungsstunden unmittelbar nach ihrer Ankunft im Vorfeld des Aschermittwochs eingeführt.

Vorgaben durch Papst Clemens XII. im Jahr 1731

Mit der sogenannten „Instructio Clementina“ hat Papst Clemens XII. im Jahr 1731 eine Anweisung für die Gestaltung des „Vierzigstündigen Gebets“ erlassen, nach der die Anbetung aus einer Eucharistiefeier hervorgeht, in der die Hostie für die Aussetzung konsekriert wird. „Eine eucharistische Anbetung ist die natürliche Entfaltung der Eucharistiefeier, die selbst der größte Anbetungsakt der Kirche ist. Sie verlängert und intensiviert, was in der liturgischen Feier selbst vollzogen wird“, erklärt Wohner.

Er verweist in diesem Zusammenhang auf die deutsche Philosophin und Frauenrechtlerin jüdischer Herkunft, Edith Stein. Sie schrieb einmal: „Der Herr ist im Tabernakel gegenwärtig mit Gottheit und Menschheit. Er ist da, nicht Seinetwegen, sondern unseretwegen: Weil es Seine Freude ist, bei den Menschen zu sein. Und weil Er weiß, dass wir, wie wir nun einmal sind, Seine persönliche Nähe brauchen. Die Konsequenz ist für jeden natürlich Denkenden und Fühlenden, dass er sich hingezogen fühlt und dort ist, sooft und solange er darf.“

„Insel im Alltag“ für Corona-Pandemie, Situation in der Ukraine und persönliche Herausforderungen

Es gibt noch weitere gute Gründe für das Gebet, wie Regens Wohner erklärt: „Auch wenn uns das in der Barockzeit aufgekommene Sühnemotiv während der Faschingstage eher fremd geworden sein mag, besondere allgemeine Anliegen gibt es auch in unseren Tagen genug – sei es die Corona-Pandemie oder die aktuelle Situation in der Ukraine.“ Und auch in den Herausforderungen des ganz persönlichen Lebens könne das Vierzigstündige Gebet eine „Insel im Alltag“ sein, „um sich selbst und die eigenen Anliegen und Sorgen dem im Sakrament gegenwärtigen Herrn vorzutragen und in seiner Gegenwart zu verweilen, um Trost und neue Zuversicht zu schöpfen. Der vom Bischöflichen Seminar fortgeführte Brauch hat also auch in unseren Tagen noch von höchster Aktualität“, ist Wohner überzeugt.

Quelle
pde
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