Fahrraddiebe nach Zeugenhinweis geschnappt
Titting. – Dank eines aufmerksamen Zeugen konnte die Eichstätter Polizei Mittwochmittag (15.12.) in Titting zwei Fahrraddiebe dingfest machen. Gegen 12.20 Uhr konnte ein 33-jähriger Mann beim Blick aus dem Fenster zwei Männer beobachten, die an der Bushaltestelle ein Kinderrad und einen Tretroller im Gesamtwert von 160 Euro in ihren Sprinter luden. Eine alarmierte Polizeistreife konnte den Sprinter im Rahmen der Fahndung kurz darauf in Titting feststellen und die beiden Insassen einer Kontrolle unterziehen. Dabei handelte es sich um zwei Männer im Alter von 26 und 34 Jahren aus Ingolstadt.
Bei der Überprüfung des Sprinters konnte das Diebesgut aufgefunden und sichergestellt werden. Die beiden Ingolstädter erwartet nun ein Strafverfahren wegen Diebstahls. Die Eigentümer des Fahrrads und des Tretrollers konnten die Beamten nach Ankunft des Schulbusses ermitteln. Zwei Buben im Alter von 12 Jahren suchten an der Bushaltestelle vergeblich nach ihren fahrbaren Untersätzen. Umso glücklicher waren die beiden, als ihnen die Beamten ihre Fahrzeuge wieder aushändigen konnten. Anschließend wurden die Eltern informiert.
Alkoholkontrollen in der Vorweihnachtszeit – Polizei stoppt Alkoholsünder
Eichstätt. – Unter Alkoholeinfluss wurde Mittwochabend (15.12.) ein 45-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt in der Weißenburger Straße von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Gegen 20.50 Uhr wurde der 45-Jährige dort im Rahmen einer von mehreren Alkoholkontrollen in der Vorweihnachtszeit gestoppt. Dabei wurden 108 Fahrzeuge kontrolliert. 22 Verkehrsteilnehmer mussten sich einem Alkoholtest unterziehen. Bei dem 45-Jährigen wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkotest ergab 1,5 Promille. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der 45-Jährige musste sich in der Klinik Eichstätt einer Blutentnahme unterziehen. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
Die Polizeiinspektion Eichstätt wird auch in den nächsten Tagen ihre Alkoholkontrollen fortsetzen. Wer auf Alkohol nicht bereits von vornherein verzichten will, sollte daher seinen Nachhauseweg im Anschluss an eine Weihnachtsfeier rechtzeitig vorplanen. Am besten lasse man sich von einem Angehörigen abholen oder trete die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, empfehlen die Gesetzeshüter. Ebenso seien auch die Taxigebühren für die Heimfahrt „mit Sicherheit gut angelegt“. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eine Trunkenheitsfahrt nicht nur den Führerschein und einige tausend Euro, sondern möglicherweise auch den Arbeitsplatz kostet.
Für den darauffolgenden Tag geben wir zu bedenken, dass nach vorangegangenem Alkoholgenuss der Blutalkoholspiegel eventuell vom Körper noch nicht ganz abgebaut ist. Nicht selten ist dieser Restalkoholwert für den Verlust des Führerscheins durchaus noch ausreichend.