Eichstätt. – Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen werden ab sofort wieder verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel im Landkreis Eichstätt angeordnet, wie die Kreisbehörden mitteilen. Die Maßnahmen habe das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst.
Wie bereits im Frühjahr werden in einer neuen Allgemeinverfügung die erforderlichen Maßnahmen, die im gemeinsamen Amtsblatt 68/2021 des Landkreises und der Stadt Eichstätt veröffentlicht wurde, geregelt. Neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen bei Hausgeflügel, die bereits seit Anfang des Jahres gelten, wird zusätzlich ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot bestimmter Wildvögel sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Geflügel im Rahmen des mobilen Handels abgeben, angeordnet. Zu den betroffenen Wildvögeln zählen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel.
Durch die konsequente Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/