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3G-Regel gilt ab Montag

Neue Regeln vereinfachen ab 23. August den Überblick über die Coronaregeln

Nachdem im Landkreis Eichstätt wegen der kürzlich rasant gestiegenen Sieben-Tages-Inzidenz auf über 50 zahlreiche detailreiche Einschränkungen noch zum 22. August in Kraft treten mussten, gibt es aufgrund der Umsetzung der bundeseinheitlich verabredeten sogenannten 3G-Regel bereits zum 23. August neuerliche Änderungen. Positiv ist aber, dass diese auf den einfachen gemeinsamen Nenner „Inzidenz ab 35: Testpflichten in Innenräumen“ gebracht werden können. So fällt etwa die Testpflicht für Freibäder wieder weg.

In der Gastronomie gilt die Testpflicht nur mehr in Innenräumen, im Beherbergungsgewerbe besteht ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft und dann alle weiteren 72 Stunden. Sport im Außenbereich ist sowohl für Sporttreibende als auch für Zuschauer ohne Testpflicht möglich, im Innenbereich ist die Testpflicht für Sportler sowie Zuschauer zu beachten. Aber auch bei öffentlichen Veranstaltungen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z.B. Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern…) bleiben Personenobergrenzen und bestehen Testpflichten, wenn die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet.

An den Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen aus drei unterschiedlichen Haushalten plus Geimpfte und Genesene) ändert sich aktuell nichts. Für den Besuch beim Friseur oder eines Kosmetikstudios ist für die Kunden künftig auch ein Testnachweis erforderlich, wie bei allen anderen körpernahen Dienstleistungen.

Die Testnachweiserfordernisse wurden etwas angepasst: Ein PCR-Test darf 48 Stunden alt sein, ein PoC-Antigenschnelltest nur 24 Stunden.

Keinen Test müssen vollständig geimpfte Personen oder Genesene vorlegen. Kinder unter sechs Jahren sind auch von diesen Pflichten befreit. Dasselbe gilt für Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, was im Moment wegen der Ferien aber nicht relevant ist.

Ein Überblick über die detaillierten Regelungen ab dem 23. August abrufbar unter: Corona-Pandemie > Corona-Regelungen im Landkreis Eichstätt ab 23.8. – oder einfach HIER KLICKEN!

 

Wer einen Testnachweis benötigt, kann online einen Termin vereinbaren unter: https://www.landkreis-eichstaett.de/meta/corona-tests-im-landkreis-eichstaett/

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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