Eichstätt. – Mit der Zustimmung des Bundesrats wurden am Freitag, 16. Dezember, die seit Monaten diskutierten Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme verabschiedet. Die Preisbremsen treten im März 2023 in Kraft – gelten aber rückwirkend bereits ab dem 1. Januar 2023. Für ein Kontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs werden damit die Preise für Strom, Erdgas und Wärme über das komplette Jahr 2023 hinweg staatlich bezuschusst und in ihrer Höhe gedeckelt.
Welche Preisobergrenze für welchen Energieträger?
Die Preisobergrenzen gelten ausschließlich für den jeweiligen Energiepreis, die Grundpreise werden durch das Entlastungspaket der Bundesregierung nicht reduziert. Der Preisdeckel für Strom liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Preisobergrenze für Erdgas wurde auf 12 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Für eine Kilowattstunde Fernwärme sieht die Preisbremse einen Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde vor.
Welche Auswirkungen haben die Preisbremsen?
Kunden der N-ergie müssen selbst nichts unternehmen, um von der Entlastung durch die Preisbremsen zu profitieren. Die Abschlagszahlungen werden mit Inkrafttreten ab März automatisch reduziert. In diesem Zuge erfolgt auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar. Ählich ist das auch mit anderen Energieversorgern. Nur, wer einen Dauerauftrag bei seiner Bank hat, sollte den gegebenenfalls umstellen oder aussetzen.
Bis zum März sind zunächst die Abschlagszahlungen maßgeblich, die den Kunden im Zuge der jüngsten Preisanpassungen kürzlich mitgeteilt wurden, beziehungsweise aktuell und in den nächsten Tagen schriftlich zugehen.
„Zuverlässige Umsetzung“
Das parlamentarische Verfahren wurde erst jetzt abgeschlossen. Damit ist die gesetzliche Grundlage der Energiepreisbremse erst jetzt verfügbar. Der daraus resultierende Zeitrahmen sei „äußerst ambitioniert“, teilt N-ergie mit. Dennoch setze man alles daran, die Vorgaben zügig abzuwickeln und trotz komplexer, gehe aber trotz notwendiger Eingriffe in die Abrechnungssysteme davon aus, alle Maßnahmen innerhalb der vorgesehenen Fristen umsetzen zu können. Die Kunden würden laufend über die weiteren Schritte informiert.
Für Kunden aus dem Gewerbe und der Industrie, die einen höheren Energieverbrauch haben, gelten andere Preisobergrenzen, Kontingente und Modalitäten. Die Umsetzung der Preisbremsen ist hier teilweise noch weitaus komplexer und erfordert ein Mitwirken der Unternehmen. Hier stehe man in einem engen Austausch.
Weitere Informationen sowie häufige Fragen und Antworten zu den aktuellen Preisentwicklungen und Entlastungen veröffentlicht die N-ergie unter www.n-ergie.de/entlastung.