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Führerschein-Pflichtumtausch: Frist für Jahrgänge 1959 bis 1964 bald abgelaufen

Landratsamt: Betroffene sollten bis Mitte Dezember Antrag stellen

Eichstätt. – Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches der alten Führerscheine in einen neuen EU-Karten-Führerschein werden zum 19. Januar 2023 die nächsten Papierführerscheine ungültig. Betroffen sind alle, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Bürger des Landkreises Eichstätt werden gebeten, nächstmöglich einen Antrag auf Umtausch des alten Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Eichstätt zu stellen.

Den nicht mehr ganz so neuen Führerschein in Kartenform müssen demnächste wieder mehr Autofahrer in der Tasche haben. Fotos: oh

Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt: der Antrag „Führerscheinumtausch“, die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite), die Kopie des alten grauen oder rosafarbenen Führerscheins (Vorder- und Rückseite), ein biometrisches Lichtbild neuesten Datums, ein unterschriebenes Kontrollblatt, gegebenenfalls ein ausgefülltes und unterschriebenes Beiblatt zur Umstellung der alten Klasse 3 auf die neuen Klassen und gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde (nur erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Eichstätt erteilt wurde). Die Umtauschgebühren betragen 30,30 Euro.

Die Antragsunterlagen können an den Informationen im Landratsamt Eichstätt (Residenzplatz 1) und im Dienstleistungszentrum Lenting (Bahnhofstr. 16) abgeholt sowie auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden. Eine Antragsstellung kann im Landratsamt Eichstätt wie auch im Dienstleistungszentrum Lenting vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass eine vorherige Terminvereinbarung über die Homepage notwendig ist. Weiterhin kann der Antrag an folgende Adresse über den Postweg gesandt werden: Dienstleistungszentrum Lenting, Bahnhofstr. 16, 85101 Lenting. Der neue Führerschein wird mit Direktversand bei der Bundesdruckerei bestellt und ein paar Wochen nach der Antragsbearbeitung per Post übersandt.

Mehr Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Landkreises – EINFACH HIER KLICKEN!

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und den Erfahrungen vom letzten Jahr, weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass eine Antragsstellung bis Mitte Dezember vorgenommen werden sollte, um die Frist bis 19. Januar kommenden Jahres einhalten zu können. Je nach Antragsmenge, kann es dennoch zu Verzögerungen kommen. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet in diesem Zusammenhang, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. lkr

Quelle
Landkreis Eichstätt
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