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100 Millionen: Freistaat verspricht Hochwasserhilfe

Hochwasserlage im Landkreis Eichstätt stabil – Unterstützung des Nachbarlandkreises

Eichstätt. – Die Hochwasserlage im Landkreis Eichstätt sei stabil, hatte der Landkreis gestern Abend vermelden können – die Folgen für die Betroffenen auch in der Region werden noch lange andauern. Der Freistaat Bayern hat daher heute 100 Millionen Euro an Hulfe für die Betroffenen angekündigt, wie die Eichstätter Landtagsabgeordnete Tanja Schorer-Dremel (CSU) mitteilt. Auch der Bund hat bereits Hilfe zugesagt und die Förderdetails bekanntgegeben (siehe Kasten).

Da sich die kritische Hochwasserlage im Landkreis Eichstätt aktuell insbesondere auf die Bereiche Großmehring und Pförring beschränke, hätten zahlreiche Einsatzkräfte des Landkreises zusätzlich Unterstützung für den Landkreis Pfaffenhofen bei Evakuierungsmaßnahmen oder der Deichsicherung geleistet, teilte der Landkreis gestern in den Abendstunden mit. Eine Asylbewerberunterkunft in Pförring in Donaunähe mit 31 Bewohnern werde geräumt, die Bewohner in einem Bus in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Lenting (Bergfürst) gebracht.

Im Kreisbauhof in Eichstätt wurden weiterhin im Schichtbetrieb Sandsäcke von jeweils über 60 freiwilligen Einsatzkräften befüllt und nach Pförring und Großmehring zur Deichstabilisierung verbracht. Auch Vohburg konnte bereits mit mehreren tausend Sandsäcken unterstützt werden. Insgesamt seien etwa 200 Freiwillige im laufenden Einsatz um rund um die Uhr die Deiche zu sichern und zu stabilisieren, sowie Hilfe im Pfaffenhofener Bereich zu leisten.

„Ein wunderbares Zeichen für die Gesellschaft“

Eichstätt. – Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat sich bei den vielen ehrenamtliche Helfern bedankt, die bei dem verheerenden Hochwasser in Bayern Solidarität gezeigt und sich eingesetzt haben. „Ihnen, besonders jenen aus unserer Region, möchte ich als Bischof von Eichstätt ein herzliches Vergelt’s Gott sagen. Ich habe großen Respekt vor diesem Einsatz, vor all dem, was Sie geleistet haben“, sagte der Eichstätter Bischof über die Social-Media-Kanäle der Diözese. Besonders habe ihn beeindruckt, dass sich manche Einsatzkräfte selbst in Gefahr gebracht hätten, um anderen beizustehen. „Das ist ein wunderbares Zeichen, ein Leuchtzeichen, nicht nur für die Kirche sondern für die ganze Gesellschaft.“ pde

Während sich direkt an der Hochwasserfront eine Entspannung abzeichnet, geht es nun bereits an die Aufarbeitung der Folgen. Hier will der Freistaat schnell und unbürokratisch helfen: Die Unwetter der vergangenen Tage hätten in vielen Teilen Bayerns Hochwasser ausgelöst und beträchtliche Schäden verursacht. Das Kabinett habe daher kurzfristig Soforthilfen beschlossen, so die Landtagsabgeordnete Tanja Schorer-Dremel. „Viele Menschen sind vom Unwetter betroffen, die Schäden sind immens. Wir lassen niemanden alleine und unterstützen Geschädigte mit Soforthilfen. Gleichzeitig will ich mich bei allen Einsatzkräften bedanken, die Tag und Nacht gegen die Fluten kämpfen und die betroffenen Kommunen unterstützen. Gemeinsam verhindern wir Schlimmeres.“ Hier die wichtigsten Details zu dem Programm:

Das Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe steht geschädigten Privathaushalten, Gewerbebetrieben, selbstständig Tätigen sowie Land- und Forstwirten offen. In einem ersten Schritt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit:

Hier die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent)
  • Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent),
  • Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“: Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage.

Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

  • Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit jeweils bis zu 500 Arbeitnehmern. Es wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
  • Soforthilfe für Schäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei: Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Daneben sind im Falle einer durch das Hochwasser verursachten außergewöhnlichen Notlage weitere Notstandsbeihilfen möglich. Weiterhin stehen allen Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.

Quelle
Büro Tanja Schorer-DremelLandkreis Eichstättpde
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