Eichstätt. – Auch wenn sie inzwischen ein wenig abgeflaut ist – die Inflation macht nicht nur vielen Menschen Sorgen, sondern bringt manche auch in finanzielle Not. „Was können wir uns noch leisten? Überschuldungsrisiko Inflation“, lautet daher auch das diesjährige Motto einer bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 12. bis 16. Juni. Unterstützt wird das Anliegen der Aktionswoche auch von den fünf Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des Diözesan-Caritasverbandes Eichstätt. Deren Sprecherin Olivia Feyerlein von der Caritas-Kreisstelle Weißenburg erfährt eine größere Not bei neuen wie bisherigen Klienten – vor allem angesichts höherer Energiepreise, aber auch aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten.
„Die Abschlagszahlungen für Strom und Gas haben sich zum Teil verdreifacht. Wir wissen manchmal selbst nicht mehr, was wir den Leuten raten sollen. Denn wir können ihnen schließlich ja nicht empfehlen, weniger Essen für ihre Kinder einzukaufen“, erklärt Feyerlein. Ein großes Problem sei, dass die Kosten für den Strom – anders als jene beim Gas – nicht im Regelsatz von Bürgergeldempfängern enthalten sind. „Wir fordern seit langem, dass dies der Fall sein muss. Sonst bringt den Betroffenen die ganze Bürgergeldreform wenig“, so die Caritas-Sprecherin. Feyerlein prüft jetzt vermehrt mit Bürgergeld-Empfängern, ob sie zum Beispiel den Kinderzuschlag oder andere aufstockende Sozialleistungen erhalten können. Bei Geringverdienern verbessere die Lage immerhin, dass seit Anfang des Jahres mehr Menschen Wohngeld beziehen können und dieses auch höher als zuvor ist. Beides gleiche jedoch die Nachteile durch die Inflation nicht aus, so Feyerlein.
Bei den Energiekosten seien auf viele Menschen in prekären Lebenslagen neben gestiegenen Abschlagszahlungen Anfang des Jahres auch höhere Nachzahlungen zugekommen. Hierfür vereinbaren die Caritasberater für ihre Klienten mit den Energieversorgern immer wieder Ratenzahlungen. „Wenn die abbezahlt sind, kommt allerdings schon die nächste Nachzahlung“ – so beschreibt Feyerlein den Teufelskreislauf. Und zusätzlich müssten die Betroffenen dann noch mit höheren Lebenshaltungskosten zurechtkommen. Das schaffe nicht jeder: „Ich berate gerade einen Familienvater mit einer schwangeren Frau und einem kleinen Kind, der als Alleinverdiener die Lebensmittel nicht mehr zahlen könnte, wenn er wie bisher treu seine Raten zur Schuldentilgung entrichten würde. Daher konnte er die letzte Rate nicht überweisen“, schildert Feyerlein einen durchaus typischen Fall. Sie hofft nun, mit dem Gläubiger eine günstigere Rate für ihren Klienten vereinbaren zu können.
Ein Problem sieht die Caritasberaterin auch darin, dass es keinen generellen Pfändungsschutz von existenzsichernden Leistungen gebe. So sei beispielsweise bei einem ihrer Klienten zuletzt die Energiepreispauschale gepfändet worden „So etwas darf nicht sein“, meint Olivia Feyerlein. Ein weiteres Problem sei, dass es in einigen Schuldner-Beratungsstellen zum Teil zu acht bis zwölf Wochen Wartezeit komme. Die Caritas-Sprecherin hielte daher eine höhere Förderung der Beratung seitens der Kommunen für wünschenswert, um mehr Berater beschäftigen zu können. Allerdings gesteht sie: „Aufgrund des Fachkräftemangels weiß ich nicht, ob wir die dann auch finden würden.“