Eichstätt. – Der Eichstätter Stadtrat hat Ende April beschlossen, welche Personen dem Land- beziehungsweise Amtsgericht als Schöffinnen und Schöffen für die kommende Amtszeit vorgeschlagen werden. Diese Vorschlagsliste liegt nun wie gesetztlich vorgeschrieben öffentlich von Mittwoch, 10. Mai, bis einschließlich Mittwoch, 17. Mai, zu den Öffnungszeiten des Rathauses in Zimmer 211 aus. Gegen diese Vorschlagsliste kann bis zum 25. Mai Einspruch erhoben werden. el
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