Eichstätt. – Die Diözese Eichstätt geht juristisch gegen drei ihrer Priester vor, die sich offenbar etwas zuschulden haben kommen lassen: Wie die Diözese heute mitteilt, sei in einem Fall ein Priester bereits freigestellt worden, ein weiterer habe nach einem Strafbefehl auf sein Amt verzichtet, und in einem dritten Fall sei ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet worden. Zu den Details dürfe man sich aus juristischen gründen nicht äußern, so die Diözese nach Angaben der KNA in Medienberichten.
Gegen einen Geistlichen aus dem Landkreis Eichstätt sei ein kirchlicher Strafprozess aufgenommen worden. „Gegen den Priester liegt seit Mai 2022 ein rechtskräftiger Strafbefehl vor.“ Im Sommer 2022 sei die kirchenrechtliche Voruntersuchung abgeschlossen und das Ergebnis dem Apostolischen Stuhl übermittelt worden. Die zuständige Behörde, das Dikasterium für die Glaubenslehre, habe daraufhin einen kirchlichen Strafprozess angeordnet, der nun von einem kirchlichen Gericht im Bistum Eichstätt durchgeführt werde. Das Bistum hatte nach eigenen Angaben erst im März 2022 durch die Staatsanwaltschaft von deren Ermittlungen gegen den Geistlichen erfahren. „Gemäß den Vorgaben wurde der Priester daraufhin sofort von seinem Dienst freigestellt.“ Zudem seien die Bezüge des Priesters gekürzt worden, da er seinen Dienst nicht ausüben habe dürfen. Endgültige Maßnahmen würden erst nach dem Abschluss des kirchlichen Strafprozesses verhängt.
In einem zweiten Fall habe Generalvikar Michael Alberter den Amtsverzicht eines Geistlichen aus dem Landkreis Ansbach angenommen, wie die Diözese weiter mitteilt. Gegen den Priester liege ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Nachdem dieser im Oktober 2022 rechtskräftig geworden sei, habe die Bistumsleitung die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen. Diese habe für die Zeit der strafrechtlichen Ermittlungen pausiert, damit die Ermittlungsergebnisse für das kirchliche Verfahren verwendet werden könnten. Der Priester hatte die Bistumsleitung demnach Anfang 2021 über die Ermittlungen informiert. Gemäß den Vorgaben sei er daraufhin sofort von seinem Dienst freigestellt worden. Auch in diesem Fall seien die Bezüge gekürzt worden. Auch hier werde für endgültige Maßnahmen der Abschluss der kirchlichen Verfahren abgewartet.
Gegen einen weiteren Geistlichen aus dem Landkreis Ansbach sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung aufgenommen worden, heißt es in einer dritten Mitteilung. Das Bistum Eichstätt habe Ende Dezember 2022 „durch die externen Ansprechpersonen von mutmaßlichen Vorfällen“ erfahren. Gemäß den Vorgaben seien die eingegangenen Informationen und Dokumente an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und der Geistliche sofort von seinem Dienst freigestellt worden. Auch hier werde der Abschluss des Verfahrens abgewartet. Die Gremien der betroffenen Gemeinden seien informiert worden, heißt es. Weitere Details wurden nicht bekannt.