Eichstätt. – Mit der Änderung der Müllgebühren zum 1. Januar diesen Jahres wurden in allen Gemeinden im Landkreis Eichstätt neue Abfallgebührenmarken verteilt. Die neuen Marken wurden entweder zusammen mit den neuen Gebührenbescheiden oder mittels separatem Anschreiben verschickt. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Eichstätt weist darauf hin, dass ab Montag, 28. März, das beauftragte Abfuhrunternehmen mit der Kontrolle der neuen Gebührenmarken beginnen wird. Es wird also geprüft, ob die neuen Gebührenmarken angebracht sind.
Restmüllbehälter ohne neue Gebührenmarke werden letztmalig noch geleert und mit einem Hinweis versehen. Ab dem 9. April werden Behälter ohne gültige Marke nicht mehr geleert. Noch nicht angebrachte Marken sollten daher umgehend aufgeklebt werden. Die alte Gebührenmarke darf zum Beispiel durch Abkratzen entwertet werden. Verschickt wurden der Bescheid und die Marke ausschließlich an Hauseigentümer. Mieter, die noch keine Gebührenmarke erhalten haben, wenden sich bitte an ihren Vermieter. Gebührenmarken gibt es nach wie vor nur für Restmülltonnen und Sondertouren für Papiertonnen (z. B. wöchentliche Leerung). Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung oder das Team der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Eichstätt unter Tel. 08421/70-295 zur Verfügung. pp