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Sperrstunde gefallen und Friseurbesuch mit 3G: die neuen Coronaregeln

Landratsamt Eichstätt informiert über neue Coronaregeln

Eichstätt. – „Söder macht sich locker“ – so oder so ähnlich lauteten in den letzten Tagen allerhand Schlagzeilen, die auf die Lockerung der Coronaschutzmaßnahmen inklusive der vom bayerischen Ministerpräsidenten ebenfalls angekündigten Aussetzung der Impfpflicht für Pflegekräfte abzielten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisierte die Aussetzung der Impfpflicht scharf, und warnte bei Lockerungen von „vielleicht 400 bis 500 Toten am Tag“. Bayern lockert dennoch im Zuge der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV), die bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert wurde und mit folgenden Anpassungen zum heutigen 9. Februar in Kraft getreten (Übersicht unten), die das Landratsamt Eichstätt heute bekannt gegeben hat – hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht.
  • Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.
  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche (bisher 2G) sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wurde aufgehoben.
  • Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.

Unser Bürgertelefon steht weiterhin für Fragen nichtmedizinischer Art rund ums Thema Corona unter 08421/70-500 oder E-Mail buergertelefon@lra-ei.bayern.de zur Verfügung.

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