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Vertragsnaturschutz: Förderanträge bis 23. Februar möglich

Antragstellung zum Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm gestartet

Eichstätt. – Noch bis zum 23. Februar 2022 können bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Eichstätt wieder Anträge auf Förderung einer naturverträglichen Bewirtschaftung von Äckern, Wiesen, Streuobstbeständen, Weiden und Teichen gestellt werden.

So ein Rindviech!
Naturnahe Beweidungsprojekte wie hier mit „Heckrindern“ im Schuttermoos bei Buxheim sind ein besonders ausgefallenes Beispiel für naturnahe Landwirtschaft – und werden entsprechend gefördert. Foto: Zengerle

 

Förderung für Schutz für bodenbrütende Vögel oder extensive Beweidung

Das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) fördert freiwillige Leistungen von Landwirten bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen. So werden beispielsweise zum Schutz von Insekten und bodenbrütenden Vogelarten auf Wiesenflächen angepasste Schnittzeitpunkte oder eine extensive Beweidung zum Erhalt der für den Landkreis charakteristischen, artenreichen Magerrasen honoriert. Der Verpflichtungszeitraum beträgt hierbei fünf Jahre.

2021 rund 80.000 Euro für gut 140 Hektar im Landkreis

Allein im vergangenen Jahr konnten im Landkreis Eichstätt zusätzliche Fördergelder in Höhe von fast 80.000 Euro für eine Fläche von über 140 Hektar ausbezahlt werden. Erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, diese für die Natur und Artenvielfalt wertvollen Flächen zu mehren, um bis ins Jahr 2030 den Biotopverbund im Offenland auf 15 % zu vergrößern. So stehen auch im Jahr 2022 nicht unerhebliche Fördergelder hierfür zur Verfügung.

Bei Interesse bieten hierzu die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Eichstätt in den kommenden Wochen telefonische Beratungsgespräche unter der Telefonnummer 08421/70-269 an. Schriftliche Anfragen können auch über E-Mail an naturschutz@lra-ei.bayern.de gerichtet werden.

 

 

 

 

 

Quelle
Landkreis Eichstätt
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