Eichstätt. – Wie für viele andere öffentliche Einrichtungen auch, gilt für das Eichstätter Rathaus und weitere Dienstgebäude der Stadt Eichstätt ab Montag, 10. Januar, die sogenannte 3G-Zutrittsregelung, wie die Stadt Eichstätt mitteilt. Dementsprechend müssen Bürger bei ihrem Besuch einen gültigen Nachweis vorzeigen können, dass sie geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet (maximal 24 Stunden alter Schnelltest, maximal 48 Stunden alter PCR-Test) sind. Zudem müssen Besucher des Rathauses ein Ausweisdokument (etwa Personalausweis) zur Verifikation mit sich führen.
Diese Zutrittsvoraussetzungen werden von den jeweiligen Sachbearbeiter kontrolliert. Die Regelungen gelten neben dem Rathaus auch für das Standesamt, die Tourist-Information und den Stadtbauhof. Daneben bleibt selbstverständlich auch das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Die Stadt Eichstätt ist für den Parteiverkehr geöffnet, bietet Bürger allerdings weiterhin an, für ihre Anliegen gezielt Termine mit den jeweiligen Sachgebieten, gerne auch telefonisch oder per Video-Konferenz, zu vereinbaren.