Eichstätt. – Seit heute gelten wieder leicht veränderte Coronaregeln, die etwa private Zusammenkünfte außerhalb der Gastronomie und privaten Räumlichkeiten selbst bei 2G auf zehn Personen beschränken. Hier finden Sie die aktuellen Regeln mit den rot markierten Änderungen nach der nun in Kraft getretenen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV).
Auch im Landratsamt Eichstätt wird der Zutritt auf 3G beschränkt: Auf Weisung des Bayerischen Innenministeriums dürfen Behörden den Zugang zu Amtsgebäuden nur unter Beachtung der 3G-Regelung ermöglichen. Diese Schutzmaßnahme sei darin begründet, dass mit einer starken Verbreitung der Omnikron-Variante zu rechnen und gleichzeitig die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sicherzustellen, wie das Landratsamt mitteilt – das selbst die Regel nun umgesetzt hat.
Daher gilt ab sofort in allen Dienststellen des Landratsamts neben der bereits bestehenden FFP2-Masken- und Terminpflicht auch die 3G-Regelung. Die Zugangsvoraussetzungen werden in allen Dienstgebäuden in Eichstätt (Residenzplatz 1 und 2, Weißenburger Str. 16 und 17, Gemmingenstr.4, Grabmannstr. 2, Notre Dame 1) und Lenting (Bahnhofstr. 16) kontrolliert.