Eichstätt. – Die Stadt Eichstätt möchte Kulturschaffende in den nicht zuletzt für sie herausfordernden Pandemie-Zeiten unterstützen und bietet deshalb nun mehrere Sonderregelungen rund um die Nutzung des Alten Stadttheaters als Veranstaltungsort an.
Zum einen stehen die Räumlichkeiten bestimmten Veranstaltern für kulturelle und gesellschaftliche Anlässe kostenfrei, also ohne Saalmiete, zur Verfügung. Diese Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn Veranstalter in Räume des Alten Stadttheaters ausweichen müssen – etwa, weil sie im Zuge der neuen Hygiene-Bestimmungen mehr Platz benötigen. Damit sollen etwa Konzerte oder Theatervorstellungen abgesichert werden. Deshalb gilt die Mietbefreiung nur für Veranstaltungen, die bereits vor dem 13. Dezember 2021 geplant und veröffentlicht wurden.
Auch größeren Gruppen wie der Stadtkapelle, Chören oder Orchestern will die Stadt Eichstätt helfen. Deshalb wird für solche Ensembles der Festsaal für Proben ohne Saalmiete zur Verfügung gestellt, um künftige Auftritte wieder ermöglichen zu können.
Die Sonderregelungen sind zunächst bis 30. April 2022 befristet und stehen detailliert auf der Homepage der Stadt Eichstätt zur Verfügung unter www.eichstaett.de/richtlinien/.
Als Ansprechpartner bei Fragen zu Veranstaltungen im Alten Stadttheater steht Annette Fürsich unter Telefon 08421/9775-0 oder per E-Mail an Annette.Fuersich@eichstaett.de zur Verfügung. Bei Anfragen zum Thema Kultur(-förderung) ist Lars Bender unter Telefon 08421/6001.410 oder per E-Mail an lars.bender@eichstaett.de erreichbar.