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Corona-Kontrollen: „Überwiegend gut umgesetzt“ – Lücken und Bußgelder vor allem für kleinere Betriebe

Landratsamt und Polizei kontrollieren 3G-Zutrittsregelung bei Betrieben

Eichstätt. – Einige Ordnungswidrigekitsverfahren mit entsprechenden Bußgeldern, aber „überwiegend gut umgesetzt“ – so lautet die Bilanz der 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in den Betrieben im Landkreis, wie das Landratsamt Eichstätt mitteilt. Die Kontrollen der Behörde zusammen mit den Polizeiinspektionen Eichstätt, Beilngries und Ingolstadt hatten sich in dieser Woche auf eben diese 3G-Zugangsregelung an Arbeitsstätten konzentriert. Im Rahmen der bundesweit in Kraft getretenen Regelung im Infektionsschutzgesetz dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte mit Mitarbeitern oder Kunden nicht ausgeschlossen werden können, von Arbeitgebern und Beschäftigten nur betreten werden, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Dies gilt inzwischen unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist. Die entsprechenden Nachweise seien mit sich zu führen, zur Kontrolle verfügbar zu halten oder bei dem Arbeitgeber zu hinterlegen, wie das Landratsamt noch einmal betont. Bei gegebenenfalls erforderlichen Testnachweisen kann zum Zutritt in die Arbeitsstätte auch ein Selbsttest durchgeführt werden, der jedoch zwingend unter Aufsicht durchzuführen und zu dokumentieren ist. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und zu dokumentieren.

Bei den über den gesamten Landkreis Eichstätt durchgeführten Kontrollen wurde festgestellt, dass diese 3G-Zugangsregelung in größeren und mittelständischen Betrieben überwiegend gut umgesetzt werde. Insbesondere bei kleineren Betrieben seien diese Pflichten jedoch häufig nicht oder nicht ausreichend durchgeführt, dokumentiert und überwacht worden, so das Landratsamt. Dies habe in den betroffenen Fällen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Das Landratsamt „appelliert deshalb eindringlich insbesondere an kleinere Betriebe, diese Verpflichtungen zu erfüllen“. Es sei mit weiteren diesbezüglichen Kontrollen zu rechnen. Der Bußgeldrahmen gehe hier bei schweren Verstößen bis zu 25.000 Euro. el

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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