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Rieger übernimmt Lehrstuhl für Kirchenrecht

Franziskaner Rafael Rieger neuer Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte

Prof. Dr. Rafael M. Rieger OFM (47) ist zum neuen Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) ernannt worden. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im kanonischen Sendungs- und Sanktionsrechts, dem Ordensrechts sowie dem kirchlichen Hochschulrecht.

„Kirche braucht Regeln“: Der Franziskaner Rafael Rieger ist neuer Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU). Foto: upd/Schulte-Strathaus

Der 1973 in Hof geborene Professor Rieger wuchs in Niederbayern auf und trat 1993 unmittelbar nach dem Abitur in den Franziskanerorden ein. „Schon als Kind und Jugendlicher war ich immer wieder zu Gast im Kloster, habe an Ferienfreizeiten und Ausflügen teilgenommen. In der Phase des Abiturs entschied ich mich dann für das Leben bei den Franziskanern und ein Theologiestudium“, schildert Rieger. Angesprochen an diesem Orden habe ihn vor allem die internationale Gemeinschaft und das breite Spektrum an Aufgaben, das man wahrnehme könne. Die Schwerpunktsetzung hin zum Kirchenrecht habe sich aus einer generellen Affinität zu rechtlichen Fragestellungen ergeben.

„Die Kirche als soziales Gefüge braucht notwendigerweise Regeln“

„Die Kirche als soziales Gefüge braucht notwendigerweise Regeln. Es gibt keine Gesellschaft, keine Organisation, die keine Regeln hat. Das kirchliche und staatliche Gemeinwesen haben hier viel gemeinsam und teilen auch ihre Geschichte. So ist etwa das kanonische Recht historisch eine Grundlage für heutige Regelungen in Strafverfahren“, erläutert Rieger. Im Zuge von Reformation und Säkularisation hätten sich dann die beiden Bereiche eigenständig weiterentwickelt. Das Kirchenrecht zeige Wege auf, wie konstruktiv mit Konflikten umgegangen werden könne, die selbstverständlich zum Leben gehörten.

Rieger will seine Studierende dazu befähigen, dass sie in verschiedenen Aufgaben verantwortlich handeln können – auf Grundlage rechtlicher Spielregeln, etwa im Hinblick auf eine Taufe oder die Schließung einer Ehe. Einen seiner Arbeitsschwerpunkte bildet das Ordensrecht, das je nach Gemeinschaft zum Beispiel verschiedene Leitungsmodelle vorsieht und sich zum Teil von der verfassten Kirche unterscheidet. „80 Prozent aller Ordensleute sind Ordensfrauen. Interessant ist es, zu untersuchen, wie die in den Frauengemeinschaften angewendete Leitungsmodelle für die Gesamtkirche fruchtbar gemacht werden können“, so Rieger. Zudem war er unter anderem mit Fragen der Hochschulreform im Zuge des Bologna-Prozesses befasst, so dass auch das Hochschulrecht zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählt: „Ich habe mir selten abstrakt ein Forschungsgebiet gewählt, sondern bin durch konkrete Fragestellungen aus der Praxis dazu gekommen.“

Von Papst Franziskus zum „Missionar der Barmherzigkeit“ ernannt

Professor Rieger absolvierte sein Studium der Philosophie und Theologie in München, Rom und Canterbury. 2004 erwarb er ein Lizentiat im kanonischen Recht an der WWU Münster und wurde 2009 an der LMU München in Theologie promoviert. Es schlossen sich Lehraufträge an der LMU München, der JMU Würzburg, der (ehemaligen) PTH SVD St. Augustin sowie eine Lehrstuhlvertretung in Würzburg an. Weiter dozierte Rieger an der PTH SVD St. Augustin, wo er auch den Lehrstuhl für Kirchenrecht besetzte. Im Jahr 2020 folgte die Habilitation und die Verleihung der Lehrbefähigung für das Fachgebiet kanonisches Recht.

Neben der akademischen Laufbahn wurde Rieger 2001 in Nürnberg zum Priester geweiht und nahm verschiedene Tätigkeiten in Seelsorge, Ordensverwaltung und -leitung, als Diözesanrichter sowie an der Römischen Kurie (von 2010 bis 2014 bei der Kongregation für die Glaubenslehre sowie von 2014 bis 2015 bei der Kongregation für das Katholische Bildungswesen) wahr. 2015 wurde er durch Papst Franziskus zum „Missionar der Barmherzigkeit“ ernannt.

Quelle
upd
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