Glauben

„Ungeborenes Leben schützen“: Eichstätter Bischof Hanke gegen Erleichterungen bei Abtreibungen

Stellungnahme des Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke

Eichstätt. – Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke kritisiert Pläne, wonach Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen rechtlich erlaubt werden soll. In einer Erklärung befürchtet er „Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären“. Anlass für sein Statement sind die Empfehlungen einer Expertenkommission für eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregelung. In Ergänzung zu einer einstimmig angenommenen Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz sehe sich Hanke als Christ zu einem „achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen“, heißt es.

Gegen Erleichterungen bei Schwangerschaftsabbrüchen: Bischof Gregor Maria Hanke. Foto: pde

Das schließe die Achtung vor dem menschlichen Leben ein, „vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben.“ In Anbetracht von mehr als 100.000 Abtreibungen in Deutschland erschließe es sich ihm nicht, weshalb die geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches aufgeweicht werden sollen. Hanke wehrt sich auch gegen Versuche, den Einsatz für das ungeborene Leben zu diskriminieren. Er verweist auf das Grundgesetz, das den Staat verpflichte, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Der Eichstätter Bischof appelliert daher an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen. „Setzen wir uns für einen umfassenden Lebensschutz ein!“, fordert der Eichstätter Bischof.

Hanke gilt auch beim Reformprozess der Katholischen Kirche in Deutschland, dem sogenannten „synodalen Weg“, ebenso wie die Bischöfe Stefan Oster (Bistum Passau), Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg) und Bertram Meier (Augsburg) als einer der Gegner oder zumindest „Bremser“, die zum Beispiel im Herbst letzten sowie früher diesen Jahres die Einrichtung des synodalen Ausschusses sowie dessen Finanzierung nicht mittragen wollen und dabei auf die ebenfalls abwehrende Haltung des Vatikan verweisen.

Hier die Erklärung von Bischof Hanke zum Thema Abtreibung im Wortlaut:

„Ich sehe mit großer Sorge Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären. Die Zusammensetzung der von der Regierung eingesetzten ,Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin’ und das gelieferte Ergebnis scheinen den Weg dahin vorzubereiten.

Als Christ weiß ich mich zu einem achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen, erst recht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben. Die dem menschlichen Leben zukommende Würde ist unantastbar.

In unserem Land werden pro Jahr mehr als 100.000 Abtreibungen auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches vorgenommen. Vor diesem Hintergrund erschließt es sich nicht, wenn die aktuelle Regierung den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter aufzuweichen beabsichtigen sollte und sich die Position der Stimmen zu eigen macht, die von Kriminalisierung durch das geltende Abtreibungsrecht sprechen.

Für Staat und Politik ergibt sich der Schutz des menschlichen Lebens, auch des ungeborenen, aus unserer freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung. Menschen, die sich aus christlicher und staatsbürgerlich-demokratischer Haltung heraus für den Lebensschutz einsetzen, diskriminierend zu beurteilen, entbehrt folglich der Grundlage. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eindeutig. Ausdrücklich hält das Verfassungsgericht fest: ,Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. … Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.’ Ich appelliere an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen. Setzen wir uns für einen umfassenden Lebensschutz ein!“

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